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   OLG Hamm, 13.11.2006 - 8 U 139/06   

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https://dejure.org/2006,8792
OLG Hamm, 13.11.2006 - 8 U 139/06 (https://dejure.org/2006,8792)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.11.2006 - 8 U 139/06 (https://dejure.org/2006,8792)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. November 2006 - 8 U 139/06 (https://dejure.org/2006,8792)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines ausschließlichen Gerichtsstandes bei einer Klage eines ausgeschiedenen BGB-Gesellschafters gegen einen in einem Mitgliedsstaat lebenden früheren Mitgesellschafter auf Erfüllung von Verpflichtungen; Festlegung des Erfüllungsortes; Konkludente Wahl deutschen ...

  • Judicialis

    EuGVVO Art. 5 Nr. 1a; ; EuGVVO Art. 22 Nr. 2; ; BGB § 269 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtsstand bei Geltendmachung von Ansprüchen eines ausgeschiedenen BGB -Gesellschafters gegen in Mitgliedstaat lebenden früheren Mitgesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 478
  • NZG 2007, 387
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2006 - 8 U 139/06
    Die Frage nach dem Erfüllungsort i.S.d. Art. 5 Nr. 1 a EuGVVO richtet sich nach den materiell-rechtlichen Regelungen, die nach dem Kollisionsrecht des Gerichtsstaates für die streitige Verpflichtung maßgebend sind (EuGH NJW 1977, 491; NJW 2000, 719), vorliegend also nach deutschem Kollisionsrecht.
  • EuGH, 28.09.1999 - C-440/97

    GIE Groupe Concorde u.a.

    Auszug aus OLG Hamm, 13.11.2006 - 8 U 139/06
    Die Frage nach dem Erfüllungsort i.S.d. Art. 5 Nr. 1 a EuGVVO richtet sich nach den materiell-rechtlichen Regelungen, die nach dem Kollisionsrecht des Gerichtsstaates für die streitige Verpflichtung maßgebend sind (EuGH NJW 1977, 491; NJW 2000, 719), vorliegend also nach deutschem Kollisionsrecht.
  • BayObLG, 30.04.2019 - 1 AR 15/19

    Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Klage gegen

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 13. November 2006, 8 U 139/06, NJW-RR 2007, 478, juris Rn. 13) betraf eine andere Fallkonstellation.
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